Dipl. Ing. FH Robert Luber Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. FH Robert LuberÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Amtliche Gebäudeaufnahme

Änderungen an bestehenden Gebäuden (Anbauten, Abriss von Gebäuden) sowie neu errichtete Gebäude müssen nach dem Vermessungsgesetz eingemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Die Aufnahme sollte zeitnah nach der Veränderung am Gebäudebestand erfolgen. Die Gebäudeaufnahme erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Wird kein Antrag gestellt, so werden die entsprechenden Arbeiten von Amts wegen durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder die unteren Vermessungsbehörden durchgeführt.