Dipl. Ing. FH Robert Luber Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. FH Robert LuberÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Katastervermessung in Baden-Württemberg

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV) bin ich befugt, amtliche, d.h. hoheitliche Vermessungsarbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang können wir u.a. Grenzen amtlich feststellen, fehlende Grenzzeichen neu setzen sowie neue Grenzen festlegen und abmarken.

 

Diese Tätigkeiten dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und sind zunächst Aufgaben des Staates, d.h. des Bundeslandes. Die praktische Ausführung vor Ort ist selbständigen Vermessungsingenieuren (ÖbV) übertragen. Der ÖbV ist vereidigt und steht unter der Dienstaufsicht des Landesvermessungsamtes bzw. des MLR.

 

Völlig unabhängig vom Bereich der hoheitlichen Vermessung biete ich Ihnen private Vermessungsleitungen an.

 

Gebührenordnung

Die Vergütungen für Arbeiten im amtlichen Liegenschaftskataster bemessen sich nach dem

 

Landesgebührengesetz (LGebG) vom 14.12.2004 (GBI. S. 895)

 

und der

 

Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen
der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich
(Gebührenverordnung MLR - GebVO MLR)
Vom 14. Februar 2007

 

Die Gebühr richtet sich im konkreten Fall nach verschiedenen Kenngrössen.

Ich berate Sie hierzu gerne.

 

Folgende Arbeiten führen wir für Sie durch: