Nach den Erdarbeiten und vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten wird das Schnurgerüst eingeschnitten (=abgesteckt). Das bedeutet, dass die massgeblichen Aussenwände des Gebäudes in der Örtlichkeit mit hoher Genauigkeit markiert werden.
Oftmals verlangt die Baurechtsbehörde eine Bescheinigung über das korrekte Einschneiden des Schnurgerüstes (steht als Auflage in der Baugenehmigung). In diesen Fällen darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn diese Bescheinigung vorliegt. Selbstverständlich gehört das Fertigen der notwendigen Bescheinigungen zu unseren Dienstleistungen.
Die Bescheinigung erfolgt je nach Erfordernis in Textform oder als Planskizze.
Beachten Sie:
Unsere Dienstleistung besteht im Einschneiden des Schnurgerüsts und der Fertigung der entsprechenden Bescheinigungen, nicht im Aufstellen des Holzgerüstes!
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