Dipl. Ing. FH Robert Luber Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. FH Robert LuberÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Gesetzliche Baulandumlegung

Der Zweck der Baulandumlegung (§ 45 BauGB) ist es, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaubare Grundstücke zu schaffen. Jeder Eigentümer erhält für sein eingebrachtes Grundstück ein gleichwertiges Grundstück.