Dipl. Ing. FH Robert Luber Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. FH Robert LuberÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Flurstückszerlegung

Soll von einem bestehenden Flurstück ein Teil abgetrennt werden (z.B. wegen Veräußerung oder Erbschaft), ist eine Flurstückszerlegung erforderlich. Hierbei werden die neuen Grenzen festgelegt und auf Antrag abgemarkt. Ein Fortführ-ungsriss, die Flächenberechnung und der Entwurf zum Fortführungsnachweis werden gefertigt. Die Übernahme der Vermessungsschriften erfolgt durch die zuständige Untere Vermessungsbehörde (z.B. Landratsamt), welche die Änderungen in das Liegenschaftskataster übernimmt und einen Fortführungs-nachweis erstellt.

 

Der Fortführungsnachweis ist die Voraussetzung für die Teilung oder Bildung eines Grundstücks durch einen Notar.